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Infos zur Anreise nach Japan

Anreise Flug Japan

Anreise Japan mit dem Flugzeug

In Japan gibt es so genannte Flughafen 1. Klasse, über welche das Gros der internationalen Verbindungen abgewickelt wird.

Nachfolgend einige der größeren japanischen Flughafen

Flugzeiten Deutschland/Schweiz/Österreich nach Japan

Flüge innerhalb des Landes

Das Netz an Flügen innerhalb Japans ist sehr gut, die großen Flughafen sind alle miteinander verbunden. Sinn macht das Fliegen als Alternative zur Bahn immer dann, wenn die Entfernung sehr groß ist und/oder kein schneller Fernzug fährt. Typischerweise sind daher Flüge z. B. nach Hokkaido sehr begehrt, ebenso die große Route Tokyo nach Okinawa. Insgesamt sind normale Linienflüge aber nicht ganz billig!

Flugzeiten innerhalb Japan

Anreise Bahn Japan

Anreise Japan per Bahn

Eine Direktanbindung nach Japan gibt es eigentlich nicht, theoretisch könnte man aber z. B. im Rahmen einer Transsib-Reise nach Japan kommen (mit Schiffsüberfahrt).

Das Bahnnetz in Japan ist auf Hokkaido, Honshu, Shikoku und Kyushu sehr gut entwickelt. Japanische Bahnen gelten als äußerst sicher, zuverlässig und komfortabel. Sie sind daher auch eines der beliebtesten Fortbewegungsmittel im Land. Was man beachten sollte: es gibt mehrere unabhängige Netze. Das größte wird von Japan Rail betrieben, daneben gibt es einige regionale Betreiber.

International berühmt ist der Hochgeschwindigkeitszug Shinkansen. Der Shinkansen ist immer zuschlagpflichtig, ebenso die meisten Schlafwagen. Fahrkarten sind, wie bei uns auch, vor Fahrtantritt zu kaufen. Interessant: wenn man sein Ticket nicht benutzt, kann man es zurückgeben und erhält einen Teil des Fahrpreises zurück.

Grundsätzlich lohnt sich ein Bahnpass, hier ist das der Japan Rail Pass, welcher nur von Ausländern erworben werden kann. Er erlaubt nahezu unbegrenztes Fahren im JR-Netz incl. Shinkansen (außer dessen Luxusklasse Nozomi!).

Reisezeiten mit der Bahn (Auswahl)

Anreise Auto Japan

Anreise Japan mit dem eigenen Fahrzeug

Mit dem Auto wird man in der Regel nicht direkt nach Japan kommen. In Japan selbst ist das Anmieten von Fahrzeugen grundsätzlich eine interessante Sache. Zwar gelten internationale Führerscheine nicht, aber es gibt Abkommen u. a. mit Deutschland. Demnach wäre unser internationaler Führerschein in Japan gültig. Man benötigt aber eine offizielle japanische Übersetzung des Dokuments (über japanische Botschaften oder die Japan Automobile Federation)

Wer in Japan fahren möchte sollte beachten, dass Japan ein Linksverkehr Land ist. Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig, die Maut muss in der Regel bar entrichtet werden.

Anreise Schiff Japan

Anreise Japan mit dem Schiff

Die großen Hafen Japans sind z. B. Hakata, Kobe, Shimonoseki, Niigata, Hiroshima, Nagoya, Osaka, Naha, Wakkanai, Tokyo und Yokohama.

Fährverbindungen gibt es z. B. von

Anreise Bus Japan

Anreise Japan mit dem Bus

Die direkte Anreise per Bus ist aufgrund der Insellage eigentlich kein Thema. Im gesamten Land gibt es ein gutes Fernbusnetz, für große Routen sind die Nachtbusse interessant. Die Fahrt dauert natürlich länger als z. B. mit dem Zug, dafür ist der Bus in der Regel das günstigste Verkehrsmittel. Fernbusse bucht man am besten vorab im Reisebüro.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für Deutsche grundsätzlich möglich mit Reisepass/vorläufigem Reisepass (bei Kindern Kinderreisepass). Seit November 2007 werden von Ausländern biometrische Daten bei der Einreise erfasst (ausgenommen sind Personen unter 16 Jahre, Diplomaten und Staatsgäste).

Wer zu touristischen Zwecken ins Land kommt benötigt zunächst einmal kein Visum. Bei Einreise erhält man eine für 90 Tage gültige Landing Permission als Temporary Visitor. Diese Erlaubnis kann man bis maximal 180 Tage bei einem Immigration Office im Land verlängern. Wer im Land ist, muss immer seinen Pass dabei haben.

Besondere Zollvorschriften

Grundsätzlich gilt wie immer: eine definitve Auskunft über aktuelle und vollständige Zollvorschriften gibt es nur von den jeweiligen nationalen Behörden (siehe Link unten Botschaft). Von daher sind nachfolgende Infos als unverbindlich anzusehen.

Ein Einfuhrverbot gibt es grundsätzlich für Waffen und Munition, für Drogen und Aufputschmittel, Gefälschte Währung und Zahlungsmittel, alles was die öffentliche Sicherheit und Moral verletzen könnte (dazu zählen auch pornographische Schriften), alles was Patente und Copyrights verletzen könnte usw.

Zollfrei sind bei Einfuhr normalerweise von Personen ab 20 Jahren 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke, 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g) und 2 Unzen Parfüm. Sonst gilt eine maximale Wareneinfuhr in Höhe von 200.000,- Yen, wobei nur Waren mit einem Wert von über 10.000,- Yen pro Gegenstand gezählt werden. Für Bargeld gibt es normalerweise kein Limit!

Aber: die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als 1 Million Yen bzw. Edelmetall von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.

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